Kind unter 18 Monaten
CHF 6.65 pro BetreuungsstundeFinanzielle Entlastung
Kantonspauschale & Betreuungsgutscheine
Eltern im Kanton Zug können bei erfüllten Voraussetzungen finanzielle Unterstützung für die Betreuung in einer gemeldeten Tagesfamilie erhalten. Hier siehst du die beiden Möglichkeiten einfach erklärt.
Kantonspauschale für Tagesfamilien
So viel zahlt der Kanton pro Kind und Stunde
Die Pauschale richtet sich nach dem Alter des Kindes und wird bei bewilligtem Gesuch direkt an die Eltern ausbezahlt.
Kind über 18 Monaten
CHF 5.15 pro BetreuungsstundeDie Beispiele zeigen die mögliche Pauschale für einen Betreuungstag. Der ausbezahlte Gesamtbetrag wird vom Kanton auf ganze Franken gerundet.
Zwei verschiedene Leistungen
Was ist was?
Vom Kanton Zug
Kantonspauschale
Ein fester Beitrag an die Betreuungskosten. Er ist unabhängig von Einkommen und Vermögen, wenn alle Voraussetzungen erfüllt sind.
- Einheitliche Kriterien im ganzen Kanton
- Fester Betrag pro effektiv betreute Stunde
- Direkte Auszahlung an die Eltern
Von der Wohngemeinde
Betreuungsgutscheine
Eine mögliche zusätzliche Vergünstigung der Wohngemeinde. Anspruch und Höhe werden nach den Regeln der jeweiligen Gemeinde festgelegt.
- Abhängig von Einkommen und Vermögen
- Gesuch bei der Wohngemeinde
- Mit der Kantonspauschale kombinierbar
Voraussetzungen
Wer kann die Pauschale erhalten?
Für die Kantonspauschale müssen alle Bedingungen erfüllt und die notwendigen Nachweise eingereicht werden.
Bei Tagesfamilien basiert die Auszahlung auf den effektiv geleisteten Betreuungsstunden.
Wohnsitz im Kanton ZugDas betreute Kind wohnt im Kanton Zug.
Älter als drei MonateDas Kind ist zum Zeitpunkt des Anspruchs älter als drei Monate.
Gemeldete TagesfamilieDie Betreuung erfolgt in einer offiziell gemeldeten Tagesfamilie.
Arbeit oder AusbildungAlle Erziehungsberechtigten arbeiten oder absolvieren eine staatlich geregelte Ausbildung.
So funktioniert es
In drei Schritten zum Gesuch
Das Gesuch kann jederzeit eingereicht werden. Der Anspruch beginnt frühestens im Folgemonat nach dem vollständigen Antrag.
- 1
ZUGLOGIN einrichten
ZUGLOGIN beantragen und anschliessend die eZug-App einrichten.
- 2
Nachweise vorbereiten
Betreuungsbestätigung sowie aktuelle Arbeits- oder Ausbildungsnachweise bereithalten.
- 3
Gesuch einreichen
Das vollständige Gesuch über das Onlineportal Civo einreichen.
Unterstützung prüfen
Jetzt Anspruch prüfen und Gesuch vorbereiten
Über das kantonale Onlineportal können Eltern die Kantonspauschale beantragen. Für Betreuungsgutscheine gelten zusätzlich die Vorgaben der eigenen Wohngemeinde.