Finanzielle Entlastung

Kantonspauschale & Betreuungsgutscheine

Eltern im Kanton Zug können bei erfüllten Voraussetzungen finanzielle Unterstützung für die Betreuung in einer gemeldeten Tagesfamilie erhalten. Hier siehst du die beiden Möglichkeiten einfach erklärt.

Gültige Beträge:1. August 2026 – 31. Juli 2027

Kantonspauschale für Tagesfamilien

So viel zahlt der Kanton pro Kind und Stunde

Die Pauschale richtet sich nach dem Alter des Kindes und wird bei bewilligtem Gesuch direkt an die Eltern ausbezahlt.

Kind unter 18 Monaten

CHF 6.65 pro Betreuungsstunde
6 Stunden− CHF 39.90 12 Stunden− CHF 79.80

Kind über 18 Monaten

CHF 5.15 pro Betreuungsstunde
6 Stunden− CHF 30.90 12 Stunden− CHF 61.80

Die Beispiele zeigen die mögliche Pauschale für einen Betreuungstag. Der ausbezahlte Gesamtbetrag wird vom Kanton auf ganze Franken gerundet.

Zwei verschiedene Leistungen

Was ist was?

01

Vom Kanton Zug

Kantonspauschale

Ein fester Beitrag an die Betreuungskosten. Er ist unabhängig von Einkommen und Vermögen, wenn alle Voraussetzungen erfüllt sind.

  • Einheitliche Kriterien im ganzen Kanton
  • Fester Betrag pro effektiv betreute Stunde
  • Direkte Auszahlung an die Eltern
02

Von der Wohngemeinde

Betreuungsgutscheine

Eine mögliche zusätzliche Vergünstigung der Wohngemeinde. Anspruch und Höhe werden nach den Regeln der jeweiligen Gemeinde festgelegt.

  • Abhängig von Einkommen und Vermögen
  • Gesuch bei der Wohngemeinde
  • Mit der Kantonspauschale kombinierbar

Voraussetzungen

Wer kann die Pauschale erhalten?

Für die Kantonspauschale müssen alle Bedingungen erfüllt und die notwendigen Nachweise eingereicht werden.

Monatlich im Nachhinein

Bei Tagesfamilien basiert die Auszahlung auf den effektiv geleisteten Betreuungsstunden.

Wohnsitz im Kanton ZugDas betreute Kind wohnt im Kanton Zug.

Älter als drei MonateDas Kind ist zum Zeitpunkt des Anspruchs älter als drei Monate.

Gemeldete TagesfamilieDie Betreuung erfolgt in einer offiziell gemeldeten Tagesfamilie.

Arbeit oder AusbildungAlle Erziehungsberechtigten arbeiten oder absolvieren eine staatlich geregelte Ausbildung.

So funktioniert es

In drei Schritten zum Gesuch

Das Gesuch kann jederzeit eingereicht werden. Der Anspruch beginnt frühestens im Folgemonat nach dem vollständigen Antrag.

  1. 1

    ZUGLOGIN einrichten

    ZUGLOGIN beantragen und anschliessend die eZug-App einrichten.

  2. 2

    Nachweise vorbereiten

    Betreuungsbestätigung sowie aktuelle Arbeits- oder Ausbildungsnachweise bereithalten.

  3. 3

    Gesuch einreichen

    Das vollständige Gesuch über das Onlineportal Civo einreichen.

Unterstützung prüfen

Jetzt Anspruch prüfen und Gesuch vorbereiten

Über das kantonale Onlineportal können Eltern die Kantonspauschale beantragen. Für Betreuungsgutscheine gelten zusätzlich die Vorgaben der eigenen Wohngemeinde.